Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

 

1. Dienstleistung, Gegenstand der AGB

  1. NEWSTROLL stellt dem Kunden eine technische Plattform für das Hosting seiner News bereit. Der Kunde darf News und RSS in beliebiger Häufigkeit und in beliebiger Zeitfolge an beliebig viele Abonnenten übermitteln.

2. Leistungsumfang

  1. Dem Kunden stehen die Angebote zur freien Gestaltung für die freie kommerzielle, private oder sonstige Nutzung zur Verfügung. Ausnahme: Das Versenden von Anhängen bedarf der Rücksprache mit NEWSTROLL, ebenso behält sich NEWSTROLL vor, aus technischen Gründen, die Maximalgrösse der News zu limitieren.
  2. Sofern NEWSTROLL Dienste und Leistungen kostenfrei anbietet, können diese jederzeit ohne Anspruch auf Kostenminderung eingestellt oder gebührenpflichtig angeboten werden. NEWSTROLL ist nicht verantwortlich für die Kosten, die aus dem Zugriff auf kostenpflichtige Dienste und Datenbanken entstehen, die über das Internet erreicht werden können.
  3. Die Leistung in den einzelnen Paketen kann durch NEWSTROLL geändert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von NEWSTROLL für den Kunden zumutbar ist.

3. Betriebsbereitschaft und Haftung von NEWSTROLL.

  1. NEWSTROLL bemüht sich im Rahmen seines Dienstleistungsspektrums um die ständige Betriebsbereitschaft der angebotenen Dienste täglich 24 Stunden über alle Tage des Jahres hinweg und um die erforderliche Netzwerkkonnektivität. NEWSTROLL kann jedoch keine 100%ige Betriebsbereitschaft der Server und der Netzwerkkonnektivität garantieren. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss von NEWSTROLL entziehen (z.B. Störungen der Leitungsverbindungen im Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige Betriebsunterbrechung erforderlich machen, werden diese soweit möglich zu Zeiten mit statistisch niedrigen Zugriffsraten durchgeführt und der Kunde darüber soweit möglich vorab informiert.
  2. NEWSTROLL haftet nicht für Folgeverluste oder für Verluste, die durch Verzögerungen oder Versagen der von NEWSTROLL angebotenen Dienste entstehen. Die Dienste werden ohne irgendwelche Zusicherungen und ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. NEWSTROLL haftet auch nicht für die kommunizierten Inhalte jeder Art, ebenso nicht für Folgeverluste, die sich durch die Benutzung solcher Informationen ergeben.

4. Ausfallsicherheit, Datensicherung, Datenwiederherstellung

  1. NEWSTROLL bemüht sich um Ausfallsicherheit der Server durch Backup-Lösungen. Der Kunde ist davon informiert, dass NEWSTROLL dennoch keine 100% Garantie für die Datensicherung seiner Daten übernehmen kann. Der Kunde wird daher seine auf dem Speicherplatz der Server bei NEWSTROLL abgelegten Daten zusätzlich an anderer Stelle abspeichern und sichern. Insofern stellt der Kunde NEWSTROLL von jeder Haftung frei. Sollten im Falle einer serverseitigen Störung bei NEWSTROLL Kundendaten (Adressen, Newsletter) verloren gegangen sein, wird NEWSTROLL diese Daten von der aktuellsten verfügbaren Sicherungsdatei übernehmen und dem Kunden baldmöglichst wieder zur Verfügung stellen.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes Netzwerk konzipiert wurde und daher auch noch heute Dritte unbefugt Nachrichten und Informationen abfangen oder gezielt "erhacken" können. NEWSTROLL kann dem Kunden keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet garantieren. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das Risiko, nicht für die öffentlichkeit bestimmte Informationen über das Internet zu übermitteln, bzw. in seinen Informationsangeboten vorrätig zu halten. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass es NEWSTROLL technisch möglich ist, für das Internet bestimmte Informationen des Kunden, die auf Server von NEWSTROLL gebracht wurden, einzusehen und zur Behebung technischer Probleme oder zur Beantwortung von Supportanfragen des Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls auch einsehen muss. NEWSTROLL entspricht dem Datenschutz auch insofern, als nur diejenigen Zugriffsrechte auf jeweilige Personendaten erhalten, für die dies zwingend für den geordneten Betriebsablauf erforderlich ist (z.B. technische Administration des Servers, technischer Support).

5. Updates und Umzug von Systemen des Kunden auf neue Server

  1. Sofern die technische Gesamtsituation Upgrades erfordern, beispielsweise um das Angebot und die technische Plattform für das Hosting zu verbessern, eine Serverüberlastung zu vermeiden oder Bauteile auszutauschen, stimmt der Kunde der Umsetzung dieser Massnahmen zu. Sofern dies den Umzug von Systemen des Kunden auf einen anderen Server erfordert, stimmt der Kunde diesem Umzug zu und wird die erforderlichen Maßnahmen und Arbeiten seinerseits, soweit erforderlich, mit unterstützen.

6. Technischer Support

  1. NEWSTROLL bietet dem Kunden für sein System technischen Support. NEWSTROLL bemüht sich um möglichst zügige Beantwortung der Supportanfragen und um zeitlich möglichst umfassende Supportbereitschaft.

7. Vertragswirksame Kommunikation zwischen NEWSTROLL und dem Kunden

  1. NEWSTROLL kann den Kunden über Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Preisliste oder wichtiger technischer Gegebenheiten per Email rechtsverbindlich informieren.

8. Wirksamwerden von Änderungen der Preisliste sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Änderungen der jeweils geltenden Preisliste oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jeweils zum Monatsersten wirksam, sofern der Kunde mindestens zwei Monate im voraus von den änderungen informiert wurde. Preisänderungen werden außerdem erst nach Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode des Kunden wirksam. Eine nachträgliche Anpassung der Preise für eine aktuelle Abrechnungsperiode des Kunden erfolgt nicht.

9. Zahlungsbedingungen

  1. Für die Dienste von NEWSTROLL gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Durchgeführte Sonderaktionen sind speziell gekennzeichnet und zeitlich beschränkt.
  2. Bei Zahlung per Lastschrift oder SEPA Mandat ist die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. NEWSTROLL berechnet pro Rücklastschrift die gleiche Gebühr (exkl. MwSt.), wie sie NEWSTROLL von der Bank des Kunden in Rechnung gestellt wird, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.
  3. Der Abrechnungszeitraum beginnt erstmalig mit dem Tag des Vertragsabschlusses (er entspricht also nicht dem Kalendermonat). Bei einem Tarifwechsel beginnt der Abrechnungsmonat mit dem Tag des Tarifwechsels neu. Monatliche Preise (Grundgebühren) werden beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses für den Rest des Kalendermonats anteilig berechnet. Unabhängig von der tatsächlichen Länge des Monats, wird ein Kalendermonat bei dieser anteiligen Berechnung immer mit 30 Tagen angesetzt. Danach werden diese Preise kalendermonatlich im Voraus berechnet. Alle Entgelte verstehen sich exklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Die Rechnung wird dem Kunden im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über das Vorliegen der Rechnung und den Rechnungsbetrag per E-Mail informiert. Der Kunde kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Banküberweisung oder Lastschrift begleichen. Ein Rechnungsversand per Brief ist nicht möglich.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ist der Kunde länger als 2 Wochen mit seinen Zahlungen in Verzug, ist NEWSTROLL zur Unterbrechung aller Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. Auch eine Sperrung oder Löschung des Systems des Kunden behält sich NEWSTROLL ausdrücklich vor. Der Unterbrechungszeitraum führt nicht zur Minderung der Forderungen. NEWSTROLL kann zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro (exkl. MwSt.) in Rechnung stellen.

10. Reseller-Tätigkeit und Provisionen

  1. NEWSTROLL Kunden haben die Möglichkeit über spezielle Resellerlinks Neukunden zu werben. Teilnahmeberechtigt sind nur registrierte Kunden.
  2. Geworbene Kunden müssen Neukunden sein, d.h. es darf in den letzten 6 Monaten kein gleichartiges Vertragsverhältnis mit NEWSTROLL bestanden haben. Provisionen werden nur bei Neukunden gezahlt, welche sich über den entsprechenden Resellerlink registriert haben.
  3. Registriert ein Neukunde erst ein kostenloses System, so gilt dies ebenfalls als Neuwerbung und wird enstprechend bei einem Paketupgrade auf ein kommerzielles Paket provisioniert, sofern die Erst-Registrierung o.g. Regeln entsprach.
  4. Upgrades werden nur einmalig provisioniert. Downgrades nach Vertragsende haben keinen Einfluss auf die gezahlte Provision.
  5. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt nach Rechnungsstellung des Resellers. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Absprache und kann gebündelt für mehrere erfolgreiche Werbungen (z.B. Monatsweise) erfolgen. Die zu stellende Rechnung muss deutschem Steuergesetz Rechnung tragen.

11. Umgang mit Emailadressen und Datenschutz (Privacy Policy)

  1. NEWSTROLL ist dem Datenschutz des Kunden und seiner Empfänger verpflichtet und behandelt die Personendaten auf den Systemen daher strikt vertraulich. Die Email-Adressen des Kunden liegen allein aus technischen Gründen auf den Servern von NEWSTROLL. NEWSTROLL hat keinerlei Rechte an den Adressen und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  2. Aus den Exklusivrechten des Kunden an seinen Emailadresslisten kann der Kunde jedoch keine Exklusivitätsrechte an den jeweiligen einzelnen Emailadressen ableiten. Sofern sich ein Abonnent des Kunden mit seiner Emailadresse auf anderen Newslettern bei NEWSTROLL abonniert, kann der Kunde weder einem anderen Kunden von NEWSTROLL noch NEWSTROLL selbst die Aufnahme dieser Emailadresse in den anderen Newsletter untersagen.
  3. Absolute Datensicherheit kann NEWSTROLL dann nicht garantieren, wenn NEWSTROLL aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet ist, die Inhaberadresse oder Adressen von Empfängern an Dritte (z.B. an die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen) herauszugeben. Gleiches gilt, wenn NEWSTROLL seine eigenen Rechte, z.B. im Rahmen des Telekommunikationsdienstegesetzes) gegen Dritte verteidigen muss und die Adressen des Kunden oder der Empfänger insofern zwingend berührt sind. Dabei wird NEWSTROLL alles unternehmen, dass nur die für ein etwaiges Verfahren unbedingt notwendigen Angaben herausgegeben werden.

12. Verpflichtung des Kunden zur Unterlassung unerbetener Emailaussendungen (SPAM)

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die deutsche und die internationale Gesetzgebung und Rechtsprechung eine Zusendung von Emails ohne vorhergehendes Einverständnis des Empfängers (SPAM) verbieten und ahnden. Dem Kunden ist auch bekannt, dass zur Bekämpfung von SPAM national und international Anti-Spam-Organisationen, Internet Service Provider und Netzbetreiber im Kampf gegen SPAM zusammenarbeiten, um Domains sowie IP-Adressen, von denen SPAM ausgeht, vom Datenverkehr im Internet durch Blockierung der IP-Nummern auszuschließen. Der Kunde versteht daher, dass die von NEWSTROLL bereitgestellten Hostingdienste vom Datenverkehr im Internet ausgeschlossen werden können, wenn über diese SPAM-Aussendungen erfolgen. Aus einer solchen Sperrung können sowohl bei NEWSTROLL als auch bei allen Kunden erhebliche finanzielle Schäden entstehen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Dienste von NEWSTROLL nur zu nutzen, um Emails an Adressaten zu versenden, die vorher der Zusendung von Emails durch den Kunden zugestimmt haben (sogenanntes Double-Opt-In). Die Verpflichtung des Kunden ist unabhängig davon, ob er kommerzielle oder nicht kommerzielle Absichten oder Inhalte verfolgt. Das Versenden einer Email an eine Emailadresse ist grundsätzlich dann als unerwünscht zu betrachten, wenn der Adressat sich nicht selbst in die Gruppe des Kunden aktiv eingetragen hat. Sofern der Kunde über seine Gruppen Emails an Emailadressen verschickt, die aus von ihm erworbenen oder geschenkten Emailadressbeständen, einer anderen Mailingliste (auch bei Zustimmung des Inhabers dieser Gruppe), durch Sammeln von Emailadressen im Netz (sog. Harvesting) oder durch irgendein anderes Verfahren entstanden sind, das nicht eine direkte Anmeldung des Inhabers der Emailadresse auf die Gruppe des Kunden darstellt, wird dieses Verfahren der Emailadressbeschaffung als SPAM definiert. Das bedeutet, dass die genannten Verfahren als ein durch den Emailadresseigentümer nicht legitimierter Emailversand, als Nicht-Opt-In, betrachtet werden.
  3. Sofern bei NEWSTROLL Beschwerden eingehen, dass über ein System des Kunden unerbetener Email-Versand durchgeführt wurde, ist NEWSTROLL berechtigt, das System zur Gefahrenabwehr sofort zu sperren. NEWSTROLL wird zeitgleich umgehend Kontakt mit dem Inhaber per Email aufnehmen. Für den Zeitraum der Sperrung des Systems durch NEWSTROLL wird dem Kunden keine zeitanteilige Reduktion seiner Nutzungsentgelte gewährt.
  4. NEWSTROLL kann als eine der möglichen Maßnahmen beim Auftreten von SPAM auf einem System des Kunden nach Sperrung des Systems für den Inhaber eine einzelne Email an alle Teilnehmer des Newsletters versenden, die den Sachverhalt erklärt und entweder eine Opt-out-Möglichkeit (Abmeldeoption) erläutert oder die Teilnehmer um eine Neu-Anmeldung an dem Newsletter. Im letzteren Fall werden alle Emailadressen aus der Gruppe gelöscht, die den Newsletter nicht neu abonnieren. NEWSTROLL wird versuchen, den Kunden bzw. seinen Inhaber vorher per Email zu erreichen, um für diese Infomail an die Empfänger eine Zustimmung zu erhalten. Sofern die Zustimmung nicht in kürzester Frist, d.h. binnen 24 Stunden erteilt wird, kann NEWSTROLL den Vertrag mit dem Kunden unverzüglich beenden. Sofern der Kunde, seine Inhaber oder andere Helfer nachweislich direkt oder indirekt SPAM schuldhaft verursachten, sind diese verpflichtet, den NEWSTROLL daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei der Schadensermittlung nicht nur die durch Dritte NEWSTROLL gegenüber geltend gemachten Schadensersatzforderungen, sondern auch die von NEWSTROLL selbst erbrachten Beschwerdebeantwortungs-, Recherche- und Beweiskosten sowie der entstandene Rufschaden und das erhöhte Gefahrenpotential der Sperrung der Domain- oder IP-Nummern berücksichtigt werden.
  5. Sollten nach Abmahnung des Kunden weitere Tätigkeiten seitens NEWSTROLL auf Grund des weiteren Versandes von SPAM durch den Kunden nötig sein, so werden dem Kunden entsprechende Aufwände in Rechnung gestellt. Die Zeiteinheiten werden entsprechend in 20 Minuteneinheiten abgerechnet.

13. Weitere Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich zudem, dass
    • er auf die Anfrage eines Empfängers, ihn aus dem Newsletter auszutragen, zügig reagiert und diesem bei der Austragung aus seinem Newsletter behilflich ist.
    • er bei NEWSTROLL gehostete Newsletter nicht für Einmalversandaktionen an einen Teilnehmerkreis benutzt, um diesen Verteilerkreis dann wieder zu löschen, dann eine neue Gruppe bzw. einen neuen Adressverteiler zu erzeugen, etc.
    • in seinem Verteiler E-Mail-Adressen löscht, die nicht mehr existieren (Bounces). NEWSTROLL bietet hierzu eine Automation an die Hard-Bounces automatisch entfernt. Der Kunde weiß, dass NEWSTROLL diese Hard-Bounces automatisch löscht, wenn diese ein von NEWSTROLL bestimmtes Limit übersteigen.
    • er auf seiner Internetseite darauf hinweist, dass der Newsletter jederzeit abbestellt werden kann. Hier ist das Eintragungsfenster so zu gestalten, dass der Abonnent darauf hingewiesen wird, dass es ihm freisteht, seinen Namen oder ein Pseudonym anzugeben, mit welchem er sich für den Newsletter eintragen möchte.
    • er über seine angegebene Email-Adresse erreichbar ist.
    • bei den durch ihn veröffentlichten Inhalten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, usw.) einzuhalten und unter anderem keine rassistischen, sexistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, gegen die guten Sitten oder das allgemeine Rechtsempfinden verstoßende Inhalte zu verbreiten. Werden solche Inhalte durch Empfänger der Newsletter veröffentlicht, sichert dieser als Verantwortlicher zu, dass er - sobald ihm derartige Inhalte bekannt werden - sofort deren weitere Veröffentlichung unterbinden und die erforderlichen Maßnahmen treffen wird.
  2. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern, falls unbefugte Kenntnis Dritter vermutet wird.
  3. Der Kunde verpflichtet, NEWSTROLL etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Kenntnisnahme des Beanstandungsgrundes, schriftlich per Email oder Support-Forum anzuzeigen. Dem Kunden bekannte Fehler sind unverzüglich per Email oder Supportforum anzuzeigen.
  4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die NEWSTROLL und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der NEWSTROLL Services oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.

14. Werbung in kostenfreien NEWSTROLL Diensten

  1. Die in Anspruch genommenen Dienste von NEWSTROLL sind für den Kunden kostenfrei. Dafür erhält NEWSTROLL das Recht, am Ende eines jeden Newsletters Werbezeilen zu installieren.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, weder per Skript oder vielen Leerzeilen innerhalb des Newsletters Angaben von NEWSTROLL unkenntlich zu machen bzw. diese soweit nach unten zu rücken, dass diese nicht mehr lesbar sind. Insbesondere gilt dies für die Werbezeilen und den Abmeldelink.
  3. Bei einem Verstoß gegen diese übernommene Verpflichtung und einer erfolglosen Abmahnung erfolgt die Sperrung des Accounts.
  4. Der Kunde übernimmt für den Inhalt der Werbezeilen keinerlei Verantwortung. Diese wird ausdrücklich von der NEWSTROLL übernommen. Der Kunde wird hier von evtl. Ansprüchen Dritter durch die NEWSTROLL freigestellt soweit Werbung verwendet wird, die von der NEWSTROLL nicht hätte verwendet werden dürfen.

15. Inhaltliche Verantwortung des Kunden für seine News

  1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der Inanspruchnahme der Dienste von NEWSTROLL keinerlei Newsletter-Accounts zu versenden, deren Inhalt eindeutige sexuelle Angebote oder Beschreibungen, faschistische oder neonazistische Ankündigungen oder Inhalte, kriminelle oder gewaltverherrlichende Aussagen, oder Verstöße gegen die guten Sitten oder geltende Copyrights beinhalten. Ferner verpflichtet sich der Kunde, jegliche Art von Verbreitung und Publizierung von Serialz und Warez zu unterlassen. NEWSTROLL erhält hiermit das Recht, derartige Accounts für Newslettersysteme sofort zu löschen bzw. die Zugriffsrechte des Kunden zu sperren.

16.Kündigungsfristen, Verlängerung des Vertrages

  1. Der Auftrag kann vom Kunden oder von NEWSTROLL bezogen auf die jeweils vereinbarte Laufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende beendet werden. Als Eingangsdatum zählt der Poststempel bzw. das Datum des Faxberichtes. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Kündigungen müssen entweder per Brief oder Fax erfolgen. Kündigt der Kunde eine vereinbarte Laufzeit vorfristig, so werden Restbeträge nicht zurückerstattet. Kündigt der Kunde nicht fristgemäß, verlängert sich der Vertrag automatisch auf Grundlage des vereinbarten Abrechnungszeitraums um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
  2. Während des bestehenden Vertragsverhältnisses behält es sich der Betreiber der Plattform vor, in unregelmäßigen Abständen Informationen per Email an die angegebene Kundenadresse zu versenden. Ein Austragen hiervon ist wirkungslos.

17. Wirksamkeit des Vertrages

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vertragslücken sollen durch solche ersetzt bzw. gefüllt werden, die der wirtschaftlichen Zweckbestimmung dieses Vertrages am nächsten kommen, die dann vereinbart worden wäre, wenn die Parteien von der Unwirksamkeit bzw. der Lückenhaftigkeit der Vereinbarung vorher gewußt hätten.

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